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Öffentliche Förderprogramme für die Gründung und Festigung von Unternehmen

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)


Was wird gefördert

Je nach Vorhaben ist die Bezuschussung einer Beratung möglich.

 

6 Tagewerke für Neugründungen und Beteiligungen


8 Tagewerke für Betriebsübernahmen

 

4 Tagewerke zum Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb


2 Tagewerke zusätzlich können zum Ausgleich struktureller Ungleichheiten gefördert werden.


Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die bei Antragstellung planen, in Nordrhein-Westfalen


  • ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz aufzunehmen,


  • ein gewerbliches Einzelunternehmen oder ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,


  • sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätige Gesellschafterin oder tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen, oder


  • vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb zu wechseln.
    (Beim Übergang zum Haupterwerb von einem im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmen, darf dessen Gründung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.)


Voraussetzung für die Förderung

Die/der Antragstellende muss min. 18 Jahre alt sein. Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer selbstständigen Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen abzielen.

Der Antrag wird online gestellt. Vorher muss ein Kontaktgespräch bei einer Anlaufstelle der Startercenter NRW geführt und ein Beratungsangebot eingeholt werden.


Wie wird gefördert

Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt pauschal 510,00 Euro pro Tagewerk (8 Stunden Beratungstätigkeit). Die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst.


Sie sind interessiert und möchten mehr erfahren? Nehmen Sie Kontakt auf.

Gründungsberatung Rheinland-Pfalz


Was wird gefördert

Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Businessplänen vor der Realisierung.


Wer wird gefördert

Neugründung, Nachfolge oder Übernahme eines Unternehmens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.


Voraussetzung für die Förderung

Eine geplante Gründung oder Übergabe/Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.


Wie wird gefördert

Der Zuschuss zu den Beratungsleistungen beträgt 400 Euro pro Beratungstag. Es werden 6IBeratungstage mit max. 2.400 Euro gefördert.


Sie sind interessiert und möchten mehr erfahren? Nehmen Sie Kontakt auf.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU


Strategien und Lösungen für kleine Unternehmen


Das BAFA fördert Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Voraussetzung ist, dass die Beratung konzeptionell und individuell durchgeführt wird.


Es geht nicht nur um passende Lösungsansätze und konkrete Handlungsempfehlungen sondern auch darum, wie diese praktisch umgesetzt werden können.


Inhaltlich orientiert sich die Beratung an den Fragen, Zielvorstellungen und Handlungsbedarfen des antragstellenden Unternehmens.


  • Der nicht rückzahlbare Zuschuss zur Beratung beträgt 1.750.Euro


  • Antragsberechtigt sind Selbständige der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Wie lange das Unternehmen am Markt besteht, spielt keine Rolle.


Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.


Sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Handlungsbedarfe. Nehmen Sie Kontakt auf.

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